Marxismus und Basisdemokratie

In Teilen der Linken ist Basisdemokratie ein unhinterfragtes Konzept. Dabei sind die Vorstellungen darüber höchst unterschiedlich. Dieser Artikel stellt den Versuch dar, sich seriös mit einigen „basisdemokratischen“ Ansätzen auseinanderzusetzen und ist damit zugleich ein Beitrag zur Debatte über politische Organisierung innerhalb der Linken und der ArbeiterInnenbewegung. Um Theoretisches zu veranschaulichen, greifen wir dabei auch auf Beispiele aus der österreichischen „Uni brennt“-Bewegung vom Herbst 2009 zurück, die der Autor selbst miterlebt hat.

Im Anschluss beschäftigt sich Manfred Scharinger in einem Diskussionsbeitrag mit einem Teilaspekt dieser Debatte – dem imperativen Mandat.

Definier mal… Basisdemokratie!

Eine allgemeine Theorie der Basisdemokratie existiert nicht. Innerhalb der Linken und der Gesellschaft überhaupt werden darunter sehr unterschiedliche politische Modelle verstanden und Definitionen bleiben meistens vage. So wird auf der Homepage der Basisgruppen an den österreichischen Unis Basisdemokratie definiert als „Versuch, Hierarchien abzubauen und beständig zu hinterfragen. Ein wesentliches Element besteht darin, dass sich Entscheidungsfindungsprozesse breitestmöglich und konsensual gestalten (offenes Plenum) und nicht, wie in herkömmlichen demokratischen Strukturen, eine Minderheit zwangsläufig immer überstimmt wird“ (www.basisgruppen.at).

Deutlich anders definiert Pedram Shahyar im Sammelband „ABC der Alternativen“ die Basisdemokratie als „eine auf Partizipation ausgerichtete Form der politischen Beratung und Entscheidungsfindung“ bei welcher „immer die gesamte Gruppe an der Beratung und Entscheidungsfindung beteiligt“ ist. „Wenn die Gruppe für eine Versammlung aller zu groß ist, werden Delegierte von kleineren Einheiten (der Basis) bestimmt, die in einem Plenum mit anderen Delegierten Entscheidungen für die gesamte Gruppe diskutieren und beschließen sollen. Im Unterschied zu RepräsentantInnen, die ein freies Mandat haben und nach individueller Einschätzung die Gruppe vertreten können, sind Delegierte an die von der Basis diskutierten Entscheidungen gebunden (imperatives Mandat). Delegierte sind jederzeit abwählbar und es soll eine starke Rotation zwischen den Personen stattfinden, damit das Problem der Machtanhäufung unterlaufen wird.“ 

In einer Videoreportage über die „Basisdemokratie“ der BesetzerInnen des Wiener Audimax antwortet eine Aktivistin auf die Frage wer denn bestimmen würde was passiert mit ziemlich widersprüchlichen Worten: „Niemand… oder alle, also eigentlich alle. Jeder kann selbst bestimmen“. 

Basisdemokratie – eine politische Wunderwaffe?

Trotz – oder vielleicht gerade wegen – der Unklarheit des Begriffs „Basisdemokratie“ ist dieser in Teilen der Linken längst zum geflügelten Wort avanciert und scheinbar politisches Allheilmittel geworden. Durch seine Unbestimmtheit wirkt der Begriff sicherlich auch identitätsstiftend, schließlich ermöglicht er es, Personen und Strömungen mit inhaltlich sehr unterschiedlichen Auffassungen scheinbar in einen organisatorischen Zusammenschluss zu vereinigen.

Es erscheint uns also sinnvoller, uns nicht allgemein, sondern mit einer ganz bestimmten Vorstellung von Basisdemokratie auseinandersetzen und deren Tauglichkeit sowohl für politische Organisationen als auch für politische Bewegungen zu prüfen. Es soll vor allem um jene Konzeption von Basisdemokratie gehen, die einen dezentralen organisatorischen Zusammenschluss vorsieht, in welchem 1.) alle Entscheidungen von allen gleichberechtigt (und wenn möglich im Konsens) getroffen werden und 2.) einzelne Gruppen autonom und eigenverantwortlich entscheiden können. (Dass sich diese beiden Punkte in der Praxis tendenziell widersprechen wird uns später noch beschäftigen).

Hinter der Forderung nach einer solchen Form der Basisdemokratie steht in der Regel eine berechtigte Intention, nämlich jene, nicht so wie die etablierten Parteien mit ihrer bevormundenden Politik und ihren abgehobenen und privilegierten BerufspolitikerInnen zu werden. Der eigene politische Zusammenhang soll ganz anders sein als etwa die real existierenden, vollkommen bürokratisierten Gewerkschaften und sozialdemokratischen Parteien. Oft fußt diese Vorstellung aber auch auf einer fragwürdigen Theoretisierung konkreter politischer Erfahrungen, wonach Organisationen, vor allem Massenorganisationen unweigerlich zur Herausbildung einer abgehobenen Führungsschicht führen müssten.

Demokratie ohne Basis

Das erste Problem des oben beschriebenen  Basisdemokratie-Verständnisses sehen wir im Problem der Repräsentanz. Die zuvor erwähnten Basisgruppen etwa sind stolz auf ihr „offenes Plenum“. JedeR kann dort hinkommen und voll mitbestimmen, unabhängig davon, ob er oder sie schon einmal da war oder beim nächsten Mal wiederkommen wird. Es gibt also kein wirkliches System der Mitgliedschaft. Wozu führt eine solche Praxis? Sie kann dazu führen, dass einzelne Personen mitreden, das große Wort führen und dadurch Stimmungen beeinflussen können, getroffene Entscheidungen dann aber nicht mit umsetzen müssen. Oft führt das auch dazu, dass gemeinsam beschlossene politische Arbeit, vor allem wenn sie anstrengend ist, an wenigen hängen bleibt.

Wenn also beispielsweise gerade über die Aufwendung der Gruppen-Finanzen für Werbematerialen entschieden wird, können nach diesem Prinzip Personen mitbestimmen, die noch niemals auch nur einen Cent zu diesen Finanzen beigetragen haben. Dass sich dieser Umstand für viele real existierende Basisgruppen, die hauptsächlich mit dem Geld von Vater Staat und Mutter Partei arbeiten, nicht als augenscheinliches Problem darstellt, verwundert uns allerdings kaum. Sie sind vielmehr selbst Teil eines bürokratischen Apparats und ihr basisdemokratischer Anspruch muss auch daran gemessen werden.

Abhilfe würde ein Mitgliedschaftssystem bieten. Dieses ist bei politischen Organisationen natürlich leichter umsetzbar als in organisatorischen Ausdrücken politischer Bewegungen wie etwa dem Plenum einer besetzten Uni. Doch auch hier müssen in- bzw. exkludierende Mechanismen gefunden werden, die Personen, welche der jeweiligen Bewegung nicht sympathisierend gegenüberstehen, die aktive Teilnahme an den Diskussionen und vor allem den Entscheidungsfindungen zu verunmöglichen. Alles andere würde bedeuten, dass solche (vor allem größere) Bewegungen leicht von reaktionären Kräften unterwandert und sabotiert werden könnten.

Unrealistisch? Ganz und gar nicht! So geschehen zum Beispiel in der österreichischen Uni-Bewegung im Herbst 2009. An der Universität Linz wurde nach jedem Plenum abgestimmt, ob der besetzte Hörsaal weiter gehalten werden soll. Als Burschenschafter ankündigten, sich in großer Zahl ins Plenum zu begeben um gegen eine Weiterführung zu stimmen wurde im besetzen Wiener Audimax doch ernsthaft dazu aufgerufen, nach Linz zu kommen, um eine Mehrheit für die Besetzung zusammen zu bekommen anstatt die rechtsextremen Burschis einfach rauszuwerfen.

Wird zugelassen, dass jede und jeder automatisch und sofort mitbestimmen darf, so wird ein weiteres Charakteristikum zahlreicher basisdemokratischer Gruppen praktisch ein Ding der Unmöglichkeit, nämlich das Konsensprinzip. Das bedeutet, dass Beschlüsse nur einstimmig gefällt werden können, sobald jemand dagegen ist, muss nach einer anderen Lösung gesucht werden.

Klarerweise ist ein solches Prinzip nur in kleinen, politisch sehr homogenen Gruppen – in Basisgruppen ohne Basis – umsetzbar (wiewohl es auch diese häufig genug lähmt, so dass mensch sich nur mehr mit sich selbst beschäftigt). Aber auch diese stellen – aus gutem Grund – nicht hintergehbare Grundsätze wie etwa Antirassismus oder Antisexismus auf. Es wird also auch hier definiert, wer mitmachen/mitbestimmen darf und wer nicht und in diesem Sinn eine Hierarchie entwickelt. Hält sich jemand nicht daran, wird er oder sie hinaus geworfen, was selbstverständlich einen autoritären und ausschließenden Akt darstellt. Eine solche „autoritäre“ Praxis ist für linke Zusammenhänge einfach notwendig um unterdrückte Gesellschaftsgruppen zu schützen.

An einem anderen Beispiel werden die Gefahren, die sich aus einem solchen Konzept der Basisdemokratie ergeben besonders augenscheinlich. Für Diskussionen pro und contra einen Streik in einem Großbetrieb wäre ein Konsensmodus politischer Selbstmord. Einige QuerulantInnen, oder nennen wir sie einfach StreikbrecherInnen, könnten dadurch im Extremfall den Kampfeswillen von hunderten ArbeiterInnen unterminieren. Einleuchtend ist wohl auch, dass hier eine Kompromisslösung („nur ein bisschen Streik“) unmöglich wäre. Einigermaßen vernünftige SympathisantInnen der Basisdemokratie sehen ein, dass ein Konsensprinzip in größeren Gruppen nicht verwirklichbar ist, daher wird hier meist nur eine abgeschwächte Variante gefordert. So existierten ab einem gewissen Zeitpunkt im Plenum der Wiener Audimax-Besetzung 2009 diverse verwirrende und ständig wechselnde Veto-Regelungen, die das Ganze noch langwieriger, lähmender und dadurch für StudentInnen mit Lohnarbeit oder Kinderbetreuungspflichten noch weniger mitgestaltbar machten (dazu weiter unten noch mehr).

Im Prinzip aber ist ein Konsensprinzip an sich undemokratisch, denn es ermöglicht einer Minderheit, ihren Willen einer Mehrheit aufzuzwingen. Natürlich steht dahinter oft die Intention, dass ein rücksichtsloses Übergehen der Minderheit verhindert werden soll. Zweifelsohne ein wichtiger Problembereich, allerdings handelt es sich hier doch eher um die Frage, welche Minderheitenrechte ein organisatorischer Zusammenschluss in seinen Regeln verankert hat und wie in Diskussionen mit Minderheitspositionen umgegangen wird. Ein Konsensprinzip aber dient in vielen Fällen nicht einer minorisierten, zurückgedrängten Position, sondern eher egoistischen SelbstdarstellerInnen (in der Regel Männer), die sich nicht in ein Kollektiv einfügen wollen und sich dabei furchtbar frei und emanzipiert fühlen.

Basis ohne Demokratie

Ein noch dringenderes Problem eines solchen Basisdemokratie-Verständnisses ist bei größeren Gruppen aber die mangelnde Effizienz. Und auch dieses Problem konnte während der Wiener Audimax-Besetzung sehr deutlich ausgemacht werden. Mit Totschlag-„Argumenten“ und plumper Stimmungsmache gegen „Organisationen“ verhinderten einige wenige IdeologInnen eine echte politische Diskussion um die Wahl eines repräsentativen „Streikkomitees“. Als Folge musste jede Kleinigkeit im Plenum entschieden werden. Neben langwierigen Berichten der unzähligen Arbeitsgruppen oder Terminankündigungen wurden etliche, auch kleine organisatorische oder technische Fragen im Plenum behandelt, etwa ob sich irgendeine Arbeitsgruppe 20 Euro aus dem Spendentopf nehmen darf, um eine Handywertkarte zu kaufen. Für die wichtigen politischen Debatten, blieb dann natürlich kaum mehr Zeit über.

Der Zwiespalt kämpfender politischer Bewegungen ist, dass es einerseits aufgrund der Dynamik der Auseinandersetzung häufig schnell gehen muss, dass es aber andererseits einer aktiven Teilnahme möglichst vieler AktivistInnen bedarf. Dem kann nur dadurch begegnet werden, dass grundsätzliche politische Fragen von allen Beteiligten geklärt werden, dass aber deren konkrete Umsetzung von einem gewählten Zusammenschluss koordiniert wird. So muss etwa die Entscheidung, ob in einem Betrieb gestreikt wird oder ob ein Streik wieder abgebrochen wird unbedingt von der Belegschaft selbst getroffen werden. Welchen Medien wann ein Interview gegeben wird und ähnliche Fragen hingegen können aber nicht jedes Mal von Allen diskutiert und beschlossen werden.

Um wirklich demokratisch zu sein, muss eine gewählte Vertretung einige wichtige Kriterien erfüllen. In der revolutionären ArbeiterInnenbewegung haben sich im Lauf der letzten 150 Jahre folgende Punkte herauskristallisiert:

1. Das imperative Mandat: Damit ist gemeint, dass sich gewählte VertreterInnen an die Beschlüsse der Basis halten müssen und dieser jederzeit rechenschaftspflichtig sind.

2. Transparenz: Das bedeutet natürlich auch, dass die Diskussionen und Entscheidungen der gewählten VertreterInnen für alle Mitglieder der Basis transparent gemacht werden müssen. Wie dies im konkreten Fall vonstatten geht, ist mehr eine technische Frage. Die, von machen AnarchistInnen geäußerte, Kritik, dass Informationen aus solchen Treffen immer gefiltert nach Außen gegeben werden aber unterstellt gewählten VertreterInnen einen quasi natürlichen Hang zum Verrat der Basis.

3. Jederzeitige Abwählbarkeit: Handeln gewählte VertreterInnen nicht nach den Beschlüssen der Basis oder zeigen sie sich unfähig, ihre Aufgaben zu erfüllen, dann müssen sie jederzeit abgewählt und ersetzt werden können. Unabhängig davon ist eine regelmäßige Rotation solcher Funktionen natürlich auch grundsätzlich anzustreben.

Existiert keine gewählte Vertretung ergibt sich neben der mangelnden Effizienz zwangsläufig noch das Problem der Benachteiligung bestimmter Schichten von AktivistInnen. Denn wenn alles und jedes im Plenum beschlossen wird, verkommt die geforderte Basisdemokratie zur „Anwesenheitsdemokratie“, die jene privilegiert, die sich sehr viel Zeit für politische Arbeit nehmen können. Für eine Uni-Bewegung bedeutet das zwangsläufig die Benachteiligung von StudentInnen, die neben dem Studium arbeiten und/oder Kinderbetreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen müssen – wovon in unserer real existierenden Gesellschaft überwiegend Frauen betroffen sind. Die Arbeitsteilung der kapitalistischen Klassengesellschaft ist also Ursache und Ergebnis dieses – zutiefst undemokratischen und antiemanzipatorischen – Prozesses. Hier ist auch einer der Gründe zu suchen, warum es der Audimax-Bewegung 2009 nicht gelungen ist, die Basis des studentischen Protestes zu verbreitern. Viele StudentInnen entfernten sich nicht von der Bewegung, weil für ein „Streikkomitee“ plädiert wurde, sondern genau deswegen, weil eben kein Komitee gewählt wurde und endlose Plenardebatten oft wenig Output brachten.

Da in größeren Gruppen aber niemals alle anstehenden Aufgaben von allen Beteiligten legitimiert und koordiniert werden können, bilden sich in Ermangelung gewählter VertreterInnen in der Regel informelle „FührerInnen“ heraus (sofern die Gruppe nicht überhaupt in der Handlungsunfähigkeit verharrt). Ein prominentes Beispiel ist Joschka Fischer, der auch ohne demokratische Legitimation für lange Zeit die damals angeblich basisdemokratischen Grünen geführt hat.

Dabei ist die Herausbildung von informellen „FührerInnen“ und Hierarchien keineswegs immer den machtgierigen Absichten der handelnden Personen geschuldet, sondern ein Ausdruck der kapitalistischen Arbeitsteilung, speziell der Teilung in „Hand“- und „KopfarbeiterInnen“, der Frauenunterdrückung und anderer Unterdrückungsformen. Es setzen sich dann einfach jene noch leichter durch, die aufgrund der strukturell ungleichen Sozialisation in der patriarchalen und rassistischen Klassengesellschaft über überdurchschnittliche rhetorische, intellektuelle oder organisatorische Kompetenzen verfügen.

Irrwege als Auswege?

Als Lösung für die oben beschriebenen Probleme argumentieren VerfechterInnen dieser speziellen Auffassung von Basisdemokratie häufig wie folgt:

1. Es brauche eine Dezentralisierung in kleine Gruppen, dann wäre auch ausgeprägte Basisdemokratie und Konsensprinzip möglich.

2. Es sollen eben immer nur jene eine Aktion umsetzen, die diese vollinhaltlich unterstützen.

Nun, aufgrund des eben beschriebenen Problems, dass niemals alle anstehenden Aufgaben von allen Beteiligten einer Gruppe diskutiert und beschlossen werden können, passiert Punkt 1 in der Realität sowieso häufig, auch ohne entsprechende Intention. Wenn aber nur jene eine Entscheidung/Lösung/Aktion umsetzen, die inhaltlich voll dahinter stehen, stellt sich berechtigterweise die Frage, wozu es dann überhaupt einer Organisation bzw. „Gruppe“ bedarf.

Nehmen wir an, in einem Plenum entscheiden sich 80% der TeilnehmerInnen für die Organisierung einer Demonstration. Der Unsinn, darauf zu verzichten, weil kein Konsens erzielt wurde, wird in unserem fiktiven Beispiel glücklicherweise als solcher definiert – die restlichen 20% müssen ja nicht unbedingt teilnehmen. Aber halt! Es gibt keine Einigung über die Route, vier verschiedenen Varianten werden vorgeschlagen. Soll mensch sich jetzt vierteilen? Oder soll mensch überhaupt „dezentral“ durch die Stadt laufen (und dezentral von der Polizei aufs Maul bekommen)? Eine zentrale Organisation und eine (gewählte) Demoleitung lehnt mensch ja sowieso ab, dies wäre schließlich „autoritär“.

Dummerweise zeigen jedoch gerade komplett unorganisierte Demos, dass dann informelle „CheckerInnen“ Ströme an TeilnehmerInnen besonders gut hin und her lenken können. Antifa-Demos, wo unerfahrene Möchtegern-Streetfighter andere DemonstrantInnen mit lautem und oft dümmlich-leichtsinnigen Geschrei in Polizeifallen oder schlicht und einfach in die geographische und politische Irre führen, kennen wohl etliche LeserInnen dieses Textes.

Doch zurück zum eigentlichen Thema. Wir denken, dass ein Kollektiv nur dann schlagkräftig kämpfen kann, wenn es auch als solches agiert. Ansätze à la „jedes Individuum ist seine/ihre eigene Organisation“ reproduzieren doch nur die neoliberale Ideologie der letzten Jahrzehnte, die von einer Ablehnung von Kollektivität und einem Hohelied auf den Individualismus begleitet war. Margaret Thatcher, englische Vorreiterin des Neoliberalismus und Organisatorin der Zerschlagung der ArbeiterInnenbewegung, wies mit ihrer bekannten Aussage, es gäbe keine Gesellschaft, sondern nur Individuen, den Weg. Real ging es den Herrschenden in den letzten Jahrzehnten mit dieser neoliberalen und antisozialistischen Propaganda (unterstützt von der Erfahrung des Stalinismus) darum, die Organisierung der Ausgebeuteten und Unterdrückten als altmodisch, dumm und bevormundend zu diffamieren. Während die KapitalistInnenklasse mit ihren Verbänden, ihrem Staat und ihrem Propagandaapparat bestens organisiert ist, stellten ihre Medien jahrzehntelang jegliche politische Organisierung, die über „unideologische“ Bürgerinitiativen oder „unpolitische“ NGOs hinausgehen oder gar Klasseninteressen der Lohnabhängigen artikulieren, als uncool, längst überholt und schlecht hin.

Rätedemokratie als Alternative

In der antikapitalistischen Linken hört mensch oft das Argument, dass die eigene Organisation bereits die Prinzipien einer freien Gesellschaft verwirklichen sollte. Klingt gut, ist aber ein höchst idealistischer Ansatz, der ignoriert, dass wir einerseits keine freien Individuen sind, sondern in der kapitalistischen Logik sozialisiert wurden und andererseits der KapitalistInnenklasse und einem alles andere als demokratischen Staatsapparat gegenüberstehen. Es kann keine „freie Assoziation der Individuen“ (Marx) geben, solange deren materielle Grundlagen nicht gegeben sind. Und diese können nicht nur durch den Aufbau einer vermeintlich befreiten Insel, sondern nur durch eine Beseitigung des Kapitalismus geschaffen werden – wozu es eben eine möglichst schlagkräftige und dennoch demokratisch funktionierende revolutionäre Organisation bedarf. Bis dahin wird beispielsweise eine permanente und umfassende Aktivität der Basis von Massenbewegungen (und Massenorganisationen) aufgrund der materiellen Zwänge des Kapitalismus (Lohnarbeit, Reproduktionsaufgaben) eine Wunschvorstellung bleiben.

Was allerdings stimmt ist, dass die Institutionen einer zukünftigen freien Gesellschaft nicht einfach aus dem Nichts entstehen können, sondern direkt aus Formen erwachsen werden, die aus den Widersprüchen des Kapitalismus und den Klassenkämpfen entstehen. Ein gutes Beispiel dafür sind ArbeiterInnenräte. Sie sind historisch immer wieder in Situationen zugespitzter Klassenkämpfe als Ausdruck der demokratischen Selbstorganisation der kämpfenden ArbeiterInnen entstanden und boten sich dabei nicht nur als Struktur für die Überwindung des Kapitalismus, sondern für die Verwaltung einer nachkapitalistischen Gesellschaft an.

Die wichtigsten Grundprinzipien der Rätedemokratie wurden oben bereits genannt: Das imperative Mandat, die jederzeitige Abwählbarkeit von VertreterInnen und eine Transparenz ihre Entscheidungsfindungen. Dazu kommen noch weitreichende Minderheitenrechte die jeweils der Größe und Funktion einer Struktur angepasst sein müssen. Es sind Prinzipien, die wir auch in unserer eigenen Organisation umsetzen und die wir in die Bewegungen, an denen wir uns beteiligen, vorschlagen.

Für politische Bewegungen, wie etwa eine Unibesetzung, wahrscheinlich weniger aktuell, kann es für Organisationen der ArbeiterInnenbewegung und der Linken, vor allem für größere, notwendig sein, einzelnen Personen vom Zwang zur Lohnarbeit zu befreien und für politische Arbeit zu bezahlen. Hier kommt ein weiteres wichtiges rätedemokratisches Prinzip zum Tragen, nämlich jenes, dass politische Funktionen mit nicht mehr als mit einem FacharbeiterInnenlohn bezahlt werden dürfen. So kann verhindert werden, dass sich FunktionsträgerInnen sozial und in Folge auch politisch von ihrer Basis entfremden.

„Basisdemokratie“ – doch nicht so demokratisch

Wir haben also gesehen, dass es um ein demokratisches Funktionieren einer Gruppe oder einer Bewegung zu garantieren weit mehr braucht als laut „Basisdemokratie“ zu schreien und Regellosigkeit zum Prinzip zu erheben. In der unfreien Gesellschaft in der wir uns befinden und zum Kampf gegen diese braucht es also durchaus Strukturen – nicht nur um erfolgreich zu sein, sondern auch damit dieser Prozess demokratisch ablaufen kann. Was wir brauchen ist eine Kultur des solidarischen, gemeinsamen Kampfes aller Unterdrückten, an dem real auch alle Betroffenen teilnehmen und sich einbringen können. Um dieses Ziel zu erreichen ist wohl auch ein politischer Kampf gegen verschiedene undemokratische Vorstellungen von „Basisdemokratie“ notwendig.

Imperatives Mandat & Arbeiter/innen/bewegung

In seinem Artikel „Marxismus und Basisdemokratie “ bringt Stefan Horvath eine treffende Kritik an diesem in der Linken verbreitetem Konzept. Im folgenden Diskussionsbeitrag beschäftigen wir uns mit einem Teilaspekt dieser Debatte – dem imperativen Mandat.

Der Artikel „Marxismus und Basisdemokratie“ ist eine sehr gute und nützliche Auseinandersetzung mit dem, was in Teilen der Linken unter Basisdemokratie verstanden wird.  Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Debatte über politische Organisierung innerhalb der Linken und der Arbeiter/innen/bewegung. Das Hauptziel des Artikels war der Nachweis, dass, um ein demokratisches Funktionieren einer Gruppe oder einer Bewegung zu garantieren, weit mehr benötigt wird als eine Berufung auf die „Basisdemokratie“.

Zum Kampf gegen eine Gesellschaft, in der wir uns befinden und die durch Unfreiheit gekennzeichnet ist, sind Strukturen notwendig – nicht nur um erfolgreich zu sein, sondern auch, damit dieser Prozess demokratisch ablaufen kann. Was wir brauchen, so die Schlussfolgerung, ist eine Kultur des solidarischen, gemeinsamen Kampfes aller Unterdrückten, an dem real auch alle Betroffenen teilnehmen und sich einbringen können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist wohl auch ein politischer Kampf gegen verschiedene undemokratische Vorstellungen von „Basisdemokratie“ notwendig. Diesen Zeilen sollte die volle Zustimmung gegeben werden.

Allerdings ist in einem Teilaspekt – zugegeben einem sehr kleinen – durchaus Kritik angebracht. So findet sich mehrfach ein positiver Bezug auf das „imperative Mandat“, einem Grundelement „basisdemokratischer“ Vorstellungen. Die betreffenden Stellen des Artikels lauten:

„Um wirklich demokratisch zu sein, muss eine gewählte Vertretung einige wichtige Kriterien erfüllen. In der revolutionären ArbeiterInnenbewegung haben sich im Lauf der letzten 150 Jahre folgende Punkte herauskristallisiert: 1. Das imperative Mandat: Damit ist gemeint, dass sich gewählte VertreterInnen an die Beschlüsse der Basis halten müssen und dieser jederzeit rechenschaftspflichtig sind. (…)“

Und:

„Die wichtigsten Grundprinzipien der Rätedemokratie wurden oben bereits genannt: Das imperative Mandat, die jederzeitige Abwählbarkeit von VertreterInnen und eine Transparenz ihre Entscheidungsfindungen.“

Diese Frage ist es wert, genauer behandelt werden. Dazu ein paar Gedanken.

Einleitend ist festzustellen, dass beim imperativen Mandat zwei Elemente zu unterscheiden sind. Unter imperativem Mandat wird erstens verstanden, dass Vertreter/innen kein eigenes Entscheidungsrecht in politischen Abstimmungen besitzen, sondern eine vorausgegangene Entscheidung in die Abstimmung einbringen. Folgen diese nicht der Parteilinie oder dem Willen der Wähler/innen, können sie zum zweiten jederzeit abgesetzt werden.

In den folgenden Zeilen wird ausdrücklich nicht Stellung bezogen gegen die jederzeitige Abwählbarkeit. Sie gehört in der Tat zu den „wichtigsten Grundprinzipien der Rätedemokratie“ und ist die praktische Alternative zur bürgerlichen repräsentativen Demokratie. Hier sind schon Marx und Engels völlig klar:

Im Bürgerkrieg in Frankreich hob Marx hervor, dass sich die Kommune „aus den durch allgemeines Stimmrecht in den verschiedenen Bezirken von Paris gewählten Stadträten“ gebildet habe. Diese seien „verantwortlich und jederzeit absetzbar“ gewesen. (MEW 17, S.339). Und Engels in der Einleitung zum Bürgerkrieg in Frankreich: „Die Kommune musste gleich von vornherein anerkennen, dass die Arbeiterklasse, einmal zur Herrschaft gekommen, nicht fortwirtschaften könne mit der alten Staatsmaschine; dass diese Arbeiterklasse, um nicht ihrer eignen, erst eben eroberten Herrschaft wieder verlustig zu gehn, einerseits alle die alte, bisher gegen sie selbst ausgenutzte Unterdrückungsmaschinerie beseitigen, andrerseits aber sich sichern müsse gegen ihre eignen Abgeordneten und Beamten, indem sie diese, ohne alle Ausnahme, für jederzeit absetzbar erklärte.“ (MEW 17, 623)

Das Problem liegt im zweiten Element – dass Vertreter/innen kein eigenes Entscheidungsrecht in politischen Abstimmungen besitzen, sondern eine vorausgegangene Entscheidung in die Abstimmung einzubringen haben. Schon der Einleitung zum Bürgerkrieg in Frankreich von 1891 – nur einige Zeilen nach dem obigen Zitat – distanziert sich Engels deutlich von diesem Element des imperativen Mandats, die „gebundenen Mandate“:

„Gegen diese in allen bisherigen Staaten unumgängliche Verwandlung des Staats und der Staatsorgane aus Dienern der Gesellschaft in Herren der Gesellschaft wandte die Kommune zwei unfehlbare Mittel an. Erstens besetzte sie alle Stellen, verwaltende, richtende, lehrende, durch Wahl nach allgemeinem Stimmrecht der Beteiligten, und zwar auf jederzeitigen Widerruf durch dieselben Beteiligten. Und zweitens zahlte sie für alle Dienste, hohe wie niedrige, nur den Lohn, den andre Arbeiter empfingen. Das höchste Gehalt, das sie überhaupt zahlte, war 6.000 Franken. Damit war der Stellenjägerei und dem Strebertum ein sichrer Riegel vorgeschoben, auch ohne die gebundnen Mandate bei Delegierten zu Vertretungskörpern, die noch zum Überfluss hinzugefügt wurden.“ (MEW 17, S.624)

Es stimmt zwar, dass sich bei Marx und auch bei Engels positive Bezüge auf das imperative Mandat finden lassen – nicht nur, was die jederzeitige Abwählbarkeit betrifft: Ohne Distanzierung gibt Marx die Konzeption der politischen Struktur der Kommune wieder:

„In einer kurzen Skizze der nationalen Organisation, die die Kommune nicht die Zeit hatte, weiter auszuarbeiten, heißt es ausdrücklich, dass die Kommune die politische Form selbst des kleinsten Dorfs sein, und dass das stehende Heer auf dem Lande durch eine Volksmiliz mit äußerst kurzer Dienstzeit ersetzt werden sollte. Die Landgemeinden eines jeden Bezirks sollten ihre gemeinsamen Angelegenheiten durch eine Versammlung von Abgeordneten in der Bezirkshauptstadt verwalten, und diese Bezirksversammlungen dann wieder Abgeordnete zur Nationaldelegation in Paris schicken; die Abgeordneten sollten jederzeit absetzbar und an die bestimmten Instruktionen ihrer Wähler gebunden sein.“ (Marx: Der Bürgerkrieg in Frankreich, MEW 17, S.339f.)

Im Text Ein Komplott gegen die Internationale Arbeiterassoziation sehen Marx und Engels die Frage der Gebundenheit an vorgegebene Instruktionen schon etwas anders: In der Auseinandersetzung mit den Bakunist/inn/en der „Allianz“ hatten diese versucht, mit Hilfe der Bindung ‚ihrer‘ Delegierten die Beratungen zu manipulieren. Marx und Engels sahen sich dazu veranlasst, den Versuch der bakunistischen Allianz zu kritisieren, „für ihre Delegierten ein von ihr diktiertes imperatives Mandat“ (Marx/Engels: Ein Komplott gegen die Internationale Arbeiter-Assoziation, MEW 18, S.373) zu erhalten.

Klar kommt auch Engels‘ Ablehnung des imperativen Mandats und seiner manipulativen Nutzung auf dem Haager Kongress der IAA zum Vorschein (vgl. dazu: Engels: Die imperativen Mandate auf dem Haager Kongress, MEW 18, S.171ff.). Ziel dieses Textes war eine „Darlegung der außergewöhnlichen Rolle, die die imperativen Mandate auf dem Haager Kongress ihren Trägern auferlegt haben, eine Rolle, die den absoluten Bewunderern dieser Mandate sehr gut als Lehre dienen könnte“ (MEW 18, S.171)

Die Kernpassage zeigt, dass die Polemik von Engels gegen das imperative Mandat nicht nur ein konjunkturgebundenes Element aufweist, sondern darüber hinausgeht:

„Kommen wir auf die imperativen Mandate zurück, so bleibt uns noch eine Frage zu lösen: Warum bestehen die Allianzisten, diese eingefleischten Feinde jeden Autoritätsprinzips, mit solcher Hartnäckigkeit auf der Autorität der imperativen Mandate? Weil es für eine Geheimgesellschaft wie die ihrige, die im Schoße einer öffentlichen Gesellschaft wie der Internationale besteht, nichts Bequemeres gibt wie das imperative Mandat. Die Mandate der Verbündeten werden alle identisch sein; die der Sektionen, die dem Einfluss der Allianz nicht unterworfen sind oder gegen sie rebellieren, werden einander widersprechen, so dass der Geheimgesellschaft oftmals die absolute Mehrheit und stets die relative Mehrheit gehören wird; währenddessen auf einem Kongress ohne imperative Mandate der gesunde Verstand der unabhängigen Delegierten diese bald zu einer gemeinsamen Partei gegen die Partei der Geheimgesellschaft vereinen wird. Das imperative Mandat ist ein äußerst wirksames Mittel der Beherrschung, und eben aus diesem Grunde unterstützt die Allianz ungeachtet ihres ganzen Anarchismus dessen Autorität.“ (MEW 18, S.175; unsere Hervorhebung).

So ist es auch sicher kein Zufall, dass Lenin in Staat und Revolution zwar die jederzeitige Abwählbarkeit von Delegierten fordert, das imperative Mandat jedoch nicht erwähnt wird:

„Den korrupten und verfaulten Parlamentarismus in bürgerlicher Gesellschaft ersetzt die Kommune durch Körperschaften, in denen die Freiheit des Urteils und der Beratung nicht in Betrug ausartet, denn die Parlamentarier müssen selbst arbeiten, selbst ihre Gesetze ausführen, selbst kontrollieren, was bei der Durchführung herauskommt, selbst unmittelbar vor ihren Wählern die Verantwortung tragen. Die Vertretungskörperschaften bleiben, aber den Parlamentarismus als besonderes System, als Trennung der gesetzgebenden von der vollziehenden Tätigkeit, als Vorzugsstellung für Abgeordnete gibt es hier NICHT.“ (LW 25, S.437)

Und auch an anderer Stelle fehlt das imperative Mandat als große Errungenschaft der Kommune:

„Die uneingeschränkte Wählbarkeit und die JEDERZEITIGE Absetzbarkeit ausnahmslos aller beamteten Personen, die Reduzierung ihrer Gehälter auf den gewöhnlichen ‚Arbeiterlohn‘, diese einfachen und ‚selbstverständlichen‘ demokratischen Maßnahmen, bei denen sich die Interessen der Arbeiter völlig mit denen der Mehrheit der Bauern decken, dienen gleichzeitig als Brücke, die vom Kapitalismus zum Sozialismus führt. Diese Maßnahmen betreffen die staatliche, rein politische Umgestaltung der Gesellschaft, aber sie bekommen vollen Sinn und Bedeutung selbstverständlich erst im Zusammenhang mit der in Verwirklichung oder Vorbereitung begriffenen ‚Expropriation der Expropriateure‘, d.h. mit dem Übergang des kapitalistischen Privateigentums an den Produktionsmitteln in gesellschaftliches Eigentum.“ (ebenda)

Wie sollte also unsere Position zum imperativen Mandat – konkret zur Frage der gebundenen Mandate – aussehen?

Klar unterschieden werden sollte zwischen Verwaltungsaufgaben und politischen Diskussionen. In der Verwaltung scheint tatsächlich ein gebundenes Mandat denkbar und sinnvoll. So ist auch der folgende Gedanke von Marx zu verstehen: „Die wenigen, aber wichtigen Funktionen, welche dann noch für eine Zentralregierung übrigblieben, sollten nicht, wie dies absichtlich gefälscht worden, abgeschafft, sondern an kommunale, d.h. streng verantwortliche Beamte übertragen werden.“ (Marx: Der Bürgerkrieg in Frankreich, MEW 17, S.340)

Zu bedenken ist ja, dass sich – folgen wir Lenin – in der nachrevolutionären Gesellschaft die Aufgaben der staatlichen Verwaltung stark vereinfachen werden (was wiederum, nebenbei gesagt, als Voraussetzung für ein Absterben des Staates gewertet werden kann):

„Die kapitalistische Kultur hat die Großproduktion, hat Fabriken, Eisenbahnen, Post, Telefon u.a. GESCHAFFEN, und AUF DIESER BASIS sind die meisten Funktionen der alten ‚Staatsmacht‘ so vereinfacht worden und können auf so einfache Operationen der Registrierung, Buchung und Kontrolle zurückgeführt werden, dass diese Funktionen alle Leute, die des Lesens und Schreibens kundig sind, ausüben können, so dass man sie für gewöhnlichen ‚Arbeiterlohn‘ wird leisten und ihnen jeden Schimmer eines Vorrechts, eines ‚Vorgesetztenrechts‘ wird nehmen können (und müssen).“ (LW 25, S.433)

Während in der Verwaltung gebundene Mandate, sprich dienstliche Aufträge, durchaus denkbar und auch praktizierbar erscheinen, sind die Nachteile des gebundenen Mandats in der politischen Entscheidungsfindung evident.

Wir brauchen da gar nicht zur Auseinandersetzung in der Internationalen Arbeiter-Assoziation, der Ersten Internationale, zurückgehen. Die beste praktische Widerlegung des imperativen Mandats scheint mir die Gründung der Kommunistischen Internationale zu sein. Hätte die frühe kommunistische Bewegung sich nicht über das imperative Mandat hinweggesetzt, mit dem der deutsche Delegierte Eberlein gekommen war, hätte die III. Internationale nicht gegründet werden können. Natürlich könnte eingewendet werden, dass die Argumente von Eberlein (die sich mit denen von Rosa Luxemburg deckten) richtig waren, aber das ist eine andere Diskussion.

Der entscheidende Punkt ist, dass das imperative Mandat letztlich die politische Entscheidungsfindung auf Kongressen, Konferenzen und Sitzungen verunmöglicht: Wird das gebundene Mandat ernst genommen, sind politische Entscheidungstreffen letztlich nicht mehr notwendig. Der Austausch der bereits vorliegenden und feststehenden Positionen (heute per email, früher per Post oder Telegraph) würde bereits genügen.

Delegierte auf politischen Kongressen müssen die Möglichkeit haben, politische Meinungen zu ändern und sich unter dem Druck besserer Argumente, einer breiteren Basis der Positionsfindung und einem größeren Erfahrungshorizont zu einer anderen Entscheidung durchzuringen als der, die von der entsendenden („Basis-“) Organisation getroffen wurde. Natürlich ist es die Pflicht der Delegierten, die Entscheidungen dann auch vor ihren eigenen Wähler/inne/n zu rechtfertigen. Diese müsste dann natürlich auch das Recht haben, die Delegierten mit sofortiger Wirkung von ihren Parteiämtern zu entheben und eine andere Führung mit einer alternativen Ausrichtung zu wählen.

Im Falle des deutschen Spartakusbundes wurde die Entscheidung zur Gründung der Kommunistischen Internationale, also eigentlich das Hinwegsetzen über das gebundene Mandat, über das ihre Delegierten (der neben Eberlein zweite Delegierte gelangte wegen seiner Verhaftung nicht zum Gründungskongress) verfügt hatten, in keiner Weise zur Zerreißprobe: Auch in Deutschland wurde die Gründung der Komintern schließlich begrüßt.

Letztlich schließen sich imperatives Mandat und Souveränität eines Kongresses, eines Parteitages, einer Konferenz auf der Basis von Delegiertenstimmen aus. Das scheint überhaupt das entscheidende Argument gegen das imperative Mandat zu sein: Dass die Anwendung des imperativen Mandates eine Änderung von Positionen auf Kongressen verhindern soll und damit zur Verkrustung von politischen Organisationen und zur Erstarrung politischer Strukturen beitragen muss.

Wir sollten ein anderes Modell bevorzugen: Delegierte sollten klarerweise rechenschaftspflichtig gegenüber ihrer Basis sein, aber gleichzeitig müssen Delegierte das Recht und die Möglichkeit haben, auf Konferenzen und Kongressen, ja auch auf „gewöhnlichen“ Sitzungen, auf denen weniger entscheidende Fragen abgestimmt werden, dynamische Prozesse mitzuvollziehen. Damit aber sollten wir auch klar Mittel und Methoden, wie das imperative Mandat, auf die Bereiche, in denen es (wie in der Verwaltung) durchaus Sinn macht, begrenzen.