Ein Gespenst geht um in der Welt. Das Gespenst des GATS. GATS steht dabei für "General Agreement on Trade in Services", deutsch "Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen". Das GATS regelt dabei die Liberalisierung und damit die Privatisierung all dessen, was wir unter Dienstleistungen verstehen. Darunter fallen etwa Bildung, Krankenversorgung, Wasser, … Insgesamt wird das GATS die Weltwirtschaft verändern wie kaum ein internationales Abkommen davor. Nur leider weiß noch kaum jemand davon…
Der Dienstleistungssektor macht in den Industrieländern zirka zwei Drittel der Wirtschaftsleistung aus. Über 80 % der erwerbstätigen Frauen in der EU arbeiten im Dienstleistungssektor. Das GATS hat als Abkommen zum Ziel, diesen Sektor vollständig aus staatlicher Kontrolle zu lösen und die einzelnen Bereichen internationalen Großkon-zernen zugänglich zu machen. Wovon sprechen wir dabei? Es geht unter anderem um die soziale Absicherung und Grundversorgung (wie Kranken- und Pensionsversicherung), das gesamte Bildungssystem (Volksschule bis Univer-sität und berufliche Weiterbildung), den öffentliche Verkehr, Umweltdienste (wie Stadtsanierung, Landschafts-schutz, Müllentsorgung), kulturelle Angebote (öffentliche Bibliotheken, Archive, Museen, Kulturdenkmäler u.ä.), Strom bzw. die Energieversorgung, Wasser, Telekommunikation, Post, Bank- und Versicherungsgeschäfte, Touris-mus, Medien u.v.a.m.
Insgesamt fordert das GATS die "Liberalisierung" von über 150 Dienstleistungen. Momentan fließt der größte Anteil der Ausgaben privater Haushalte in Bereiche, die durch staatliche oder kommunale Einrich-tungen zu Selbstkosten solidarisch organisiert und zur Verfügung gestellt werden. Der Kuchen, der an die Multis verteilt werden soll, ist also groß: Die Weltbank schätzt allein die weltweiten Märkte für Wasserversorgung auf jährlich 800 Milliarden Dollar, für Bildung auf 2000 Milliarden Dollar und für Gesundheitsdienstleistungen auf 3500 Milliarden Dollar.
Geschichte des GATS
Bereits 1948 sollte mit dem GATT-Abkommen der des weltweite Warenhandel "liberalisiert" werden. In der Praxis konnten die entwickelten Staaten durch rigide Anti-Dumping-Gesetze und durch technische Regelungen das wirt-schaftliche Hochkommen einiger vom Export abhängiger Entwicklungsländer damit weitgehend behindern. In der "Uruguay-Runde" (1986-1994) war das Ziel nicht nur, die Wirksamkeit des GATT-Regimes (die nachgelassen hat-te) wiederherzustellen, sondern auch neue Sektoren und Bereiche für den Welthandel zu erschließen (so etwa Dienstleistungen und geistige Eigentumsrechte).
Endprozess der Uruguay-Runde war die WTO (World Trade Orga-nisation), die Welthandelsorganisation. Dabei wurde das Unternehmen von Anfang an als "single undertaking" an-gegangen, das heißt: keine Abkommen in Teilbereichen, alles oder nichts. In der Folge wurden verschiedene, gegen-läufige Interessen gegeneinander abgetauscht: Industriestaaten versprachen zum Beispiel, von nun an ihre vertragli-chen Pflichten gegenüber den Entwicklungsländern einzuhalten ("implementation" – ein bis heute offenes Verspre-chen) und erkauften sich so deren Zustimmung zur Aufnahme von Dienstleistungen, geistigen Eigentumsrechten und Landwirtschaftsfragen in das Abkommen.
Einen enormen Einfluss auf das Ergebnis der Uruguay-Runde hatten auch die schlagkräftigen Bemühungen der multinationalen Unternehmungen. So entstand zum Beispiel das Ab-kommen zu den handelsbezogenen geistigen Eigentumsrechten (TRIPs) unter dem maßgeblichen Einfluss von 13 US-Unternehmen (wie Du Pont, Monsanto, Bristol Myers etc.) die sich zum sogenannten "Intellectual Property Committee" (IPC) zusammenschlossen, um ihre Interessen bei den GATT-Verhandlungen der Uruguay-Runde durchzusetzen.
Mit bemerkenswert offenen Worten beschrieb James Enyart von Monsanto das Grundprinzip der IPC-Strategie: "Das, worüber ich Ihnen hier berichtet habe, hat es in der GATT-Geschichte noch nie gegeben: Die Industrie wurde auf ein größeres Problem im internationalen Handel aufmerksam. Sie entwarf eine Lösung, redu-zierte sie auf einen konkreten Vorschlag und ließ diesen von den eigenen und vielen anderen Regierungen absegnen. (…) Die Industrie und die am Welthandel Beteiligten haben dabei gleichzeitig die Rolle des Patienten, des Diagnos-tikers und des behandelten Arztes gespielt."
Grundsätze des GATS
Die Grundsätze des Gats sind vielleicht am ehesten mit den Worten "mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen" zu interpretieren. Zwei der wesentlichsten Punkte sind nämlich die Verpflichtung zur permanenten Weiterliberalisie-rung und der InvestorInnenschutz, der besagt, dass einmal eingegangene Liberalisierungsverpflichtungen nicht rückgängig gemacht werden können.
Daneben hält das GATS aber auch eine ganze Reihe anderer Besonderheiten bereit: Die sogenannte Inländerbehandlung verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Demnach könnten ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eine "Diskriminierung" privater Anbieter darstellen.
Durch die Meistbegünstigungsklausel muss eine einem Staat erklärte Präferenz auch allen anderen Staaten gewährleistet werden. Geschlossene Märkte sind im GATS nicht vorgesehen – ein freier Marktzugang ist Bedingung. Nationale Gesetze, Verordnung und Normen dürfen nur noch dann erlassen werden, wenn sie "objektiv und transparent" sind und den freien Dienstleistungshandel "nicht mehr als nötig" beschränken. Die Nichtbehinderung des Freihandels wird somit zum übergeordneten Verfassungsprinzip, dem sich die gesamte nationale Gesetzgebung unterordnen muss, das Recht der WTO steht dabei über nationalem Recht.
Gesetze regulieren bisher Dienstleistungen, um nicht-ökonomische Ziele wie Umweltschutz, Arbeitsplatzsicherheit oder Regionalpolitik zu verfolgen. Viele dieser öffent-lichen Regulierungen können als "Handelshindernisse" angesehen und beim Schiedsgericht der WTO angefochten werden. Als Beispiel könnte die Beschränkung der Zahl von Hotels oder Skiliften in einer sensiblen Gletscherregion ausländische InteressentInnen gegenüber inländischen Betreibergesellschaften benachteiligen, die schon zum Zug gekommen sind.
"Der hat angefangen"
Der Ablauf der GATS-Verhandlungen, die seit Anfang 2000 laufen, klingt eigentlich wie ein Kinderspiel, wo es darum geht, sich gegenseitig zu "verpetzen". Bis Juni 2002 mussten alle WTO-Mitgliedsländer die jeweils anderen Länder dazu auffordern, bestimmte Dienstleistungssektoren für ausländische Mitbieter zu öffnen ("Request-Phase"), bis März 2003 mussten sie all jene Bereiche benennen, die sie selbst liberalisieren werden ("Offer-Phase").
Auch Österreich als WTO-Mitglied hat seine Verpflichtungslisten bereits ausgearbeitet. Als Beispiel seien die 31 Seiten umfassenden "Wünsche" (requests) des US-Verbandes für das Dienstleistungsgewerbe genannt. An erster Stelle steht das europäische Gesundheitswesen; Hindernisse für die Expansion bzw. die "Durchdringung dieser Märkte durch die amerikanische Privatwirtschaft" sieht dieser Verband allerdings darin, dass in fast allen Ländern Europas das Gesundheitswesen in staatlicher Hand liegt. Und bereits 1998 stellte er, ebenso wie die Internationale Handels-kammer ICC fest, dass sich dies ändern müsse.
Die WTO und das GATS selbst definieren den Begriff "Dienstleistungen" nicht. Ob Gesundheitswesen, Bildungswesen etc. unter GATS fallen oder nicht, ist gemäß des Vertragstextes nicht zu entscheiden. Die WTO selbst be-hauptet in ihren Hochglanzbroschüren, Dienstleistungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich seien von GATS ausgenommen. Doch diese Behauptungen halten einer juristischen Prüfung nicht stand. Das WTO-Sekretariat sagt etwa, dass eine Ausnahme des Spitalsektors aus dem GATS-Regime "unrealistisch" wäre.
Der GATS-Text sieht eine Ausnahme öffentlicher Dienste nur dann vor, wenn diese weder "im Wettbewerb" mit anderen AnbieterInnen noch "auf kommerzieller Basis" erbracht werden. Beides ist bestenfalls unklar: Stehen öffentliche Universitäten oder Spitäler etwa nicht mit privaten im Wettbewerb? Sind Studiengebühren, Rezeptgebühren und Zugtickets nicht etwa eine "kommerzielle Basis"?
Der ehemalige Direktor der WTO Renato Ruggiero erklärte einmal: "Das Dienstleistungsabkommen GATS umfasst Bereiche, die noch nie zuvor als Handelspolitik angesehen wurden. Ich vermute, dass weder die Regierungen noch die Geschäftswelt die volle Reichweite und den Wert der eingegangen Verpflichtungen erkannt haben." Und tatsächlich wird das GATS das Leben breiter Schichten der Bevölkerung – zum Schlechteren – verändern. Doch nicht nur der direkter Einfluss privater InvestorInnen wird dabei sichtbar werden.
Sobald öffentliche AnbieterInnen in Wettbewerb mit privaten geraten, stehen sie vor dem Dilemma: Entweder der Idee der öffentlichen Dienstleistung treu bleiben, auch wenn die Privaten sich nur die profitträchtigsten Rosinen herauspicken, oder selbst zum (privatisierungstauglichen) Profitunternehmen werden. Die Schließung von Postäm-tern und Nebenbahnen, die Kürzung von Pensionsleistungen und die Eliminierung wichtiger Leistungen aus der öffentlichen Krankenversicherung (z. B. ZahnärztInnenleistungen in der Schweiz) sprechen eine deutliche Sprache, in welche Richtung der Zug fahren wird.
"Poor services for poor people" – Auswirkungen des GATS
Die Auswirkungen des GATS auf einzelne Bereiche sind klar und am Besten mit einem Schlagwort auf Großbritan-nien festzumachen: "Poor services for poor people" (armselige Dienste für arme Leute). Medizinische Grundversor-gung, Strom, Wasser, Bildung werden zum Handelsgut, dass nach Einkommen verteilt wird. Ein solidarisches Ge-sundheits- und Pensionswesen, wie es in Österreich noch großteils existiert, wäre damit unmöglich (und auch weit-aus schwerer finanzierbar, wenn etwa junge und gesunde Menschen nicht mehr in die Versicherungstöpfe einzah-len).
Um junge, gutverdienende, gesunde, kinderlose, männliche Vollzeiterwerbsarbeitnehmer werden kommerzielle Kranken- und Pensionsversicherungen konkurrieren, die Grund- und Armutsversorgung bleibt dem Staat. In der privaten Krankenversicherung werden jene hohe Beiträge zahlen, deren Risiko für Erkrankungen höher ist. Schwan-gerschafts- und Kindererziehungszeiten werden – im Gegensatz zum öffentlichen System – übrigens selbstverständ-lich nicht angerechnet. Dabei ist dieses System nicht einmal effizient: in den USA beträgt der Anteil der Gesund-heitsausgaben am BIP 13,2% gegenüber 8,3% in Österreich, das dabei einen ungleich höheren Versorgungsgrad erreicht. Ähnliche Zahlen gelten für das Pensionssystem: die Kosten der Verwaltung in der privaten Pensionsversi-cherung betragen 10 bis 30 % der Beiträge, das öffentliche Pensionssystem in Österreich kommt mit 1,8 % Verwal-tungskosten aus.
Probleme werden auch beim Wohnbau sowie im Energiesektor und im Telekombereich erwartet: Wenn der Druck des sozialen Wohnbau auf die Preise der restlichen Mieten wegfällt, werden der Standard von Wohnungen generell nach unten und die Kosten nach oben gehen. Im Versorgungsbereich werden zwar die Kosten für Großverbraucher massiv gesenkt, private Haushalte und Kleingewerbebetriebe jedoch haben diese Kostensenkung mitzutragen und werden sich rasch mit höheren Preisen konfrontiert, aber auch Versorgungsengpässen konfrontiert sehen (wie in den USA bereits passiert, wo es nach Privatisierungen zu Stromabschaltungen gekommen ist).
Im Umweltschutzbereich werden Nationalstaaten politische Ziele wie Umweltschutz zwar geltend machen können, müssen diese – nach derzeitigem Verhandlungsstand – einem "Notwendigkeitstest" unterziehen. Dabei wird die Umweltschutzmaßnahme geprüft, ob sie die am wenigsten handelshemmende aller denkbaren ist. Wenn nicht, kann der Nationalstaat vom Schiedsgericht der WTO gezwungen werden, das Gesetz aufzuheben. Daneben werden hoch-problematische Dienstleistungen wie Müllverbrennung, Ölförderung, Pipelinebau, Abfallbehandlung oder Abwas-serentsorgung liberalisiert. Umweltschutz findet nur mehr am Ende der Verschmutzungskette statt, wodurch eine Vermeidung der verschmutzenden Aktivitäten verhindert wird.
Dies bedeutet vor allem für die Länder des Südens große Probleme, die ganz allgemein zu den VerliererInnen des GATS zählen. Das GATS ebnet den Weg für eine neue Kolonialisierungswelle. Westliche Konzerne werden sich die Märkte in den armen Ländern aufteilen. Denn schließlich sind es nicht kambodschanische oder kongolesische Fi-nanz-, Computer- und Telekomkonzerne, die auf EU- und US-Märkte drängen.
Wasser: Die letzte Herausforderung …
Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Wasserprivatisierung. Robert Farley vom Pharmakonzern Monsanto meint dazu: " Da Wasser für die Nahrungsmittelproduktion zentral ist, da ohne Wasser Leben überhaupt nicht möglich ist, versucht Monsanto also seine Kontrolle über Wasser zu etablieren. Im Laufe des Jahres 1999 plant Monsanto ein neues Wasser-Geschäft zu etablieren; beginnend mit Indien und Mexiko, da beiden dieser Länder ein Wassermangel bevorsteht." Monsanto plant dabei bis 2008 einen Umsatz von 420 Millionen Dollar und einen Gewinn von 63 Millionen Dollar zu lukrieren. Es wird geschätzt, dass bis zum Jahr 2010 ungefähr 2,5 Milliarden Menschen keinen Trinkwasserzugang haben werden.
"Wasser ist die letzte Infrastruktur-Herausforderung für Privatinvestoren", meint John Bastin von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Die Folgen der Privatisierung sind fatal. In Bolivien wurde auf Druck der Weltbank die öffentliche Wasserversorgung der Region Cochabamba privati-siert, woraufhin diese vom US-Konzern Bechtel gekauft wurde und der Wasserpreis sich innerhalb von Wochen verdoppelte. In kurzer Zeit mussten bolivianische Familien ein Zwanzigstel ihres Monatseinkommens für die Wasserversorgung ausgeben; bei Nichtbezahlung drohte Sperrung der Wasserversorgung. Nur auf Grund mehrer Massenstreiks und anhaltender Proteste der Bevölkerung wurde die Aktion zurückgenommen. Jetzt klagt Bechtel Boli-vien auf Schadenersatz. (mehr dazu in Morgenrot 19, "Das Geschäft mit dem Wasser"). In Großbritannien ist der Wasserpreis um 50 % gestiegen. Seit der Privatisierung von Wasser haben sich in Großbritannien die Hepatitis A-Fälle um 200 % erhöht, die von Dysenterie (Ruhr) um 600 %.
Die GewinnerInnen des GATS
Die großen Dienstleistungskonzerne der USA und der EU sind die eindeutigen GewinnerInnen des GATS-Vertrages. Sie haben ihn auch forciert: Der ehemalige Direktor der GATS-Abteilung im WTO-Sekretariat David Hartridge hat dies so ausgedrückt: "Ohne den ernormen Druck der amerikanischen Finanzdienstleistungsindustrie, insbesondere von Firmen wie American Express oder Citicorp, hätte es kein Dienstleistungsabkommen gegeben." Laut Leon Brittan, dem ehemaligen EU-Handelskommissar und jetzigen Lobbyisten des Finanzzentrums der Lon-doner City, "war die enge Verbindung (…) zwischen der EU- und der US-Industrie (…) ein wesentlicher Faktor beim Zustandekommen des endgültigen Deals." Neben Banken und Versicherern zählen große Wasserversorger (Vivendi, Suez, RWE), Energie-, Bildungs- und Gesundheitskonzerne zu den Gewinnern des GATS.
Die EU-Kommission gibt unverblümt zu: "Das GATS ist (…) zuallererst ein Instrument zugunsten des Geschäftemachens". Selbst spielt die EU aber kräftig mit. Am 4. Juli 2002 hat sie Forderungen an insgesamt 109 Handelspart-ner gestellt. 94 Entwicklungs- und Schwellenländer werden zu weitreichenden Liberalisierungen aufgefordert, fast durchwegs in so heiklen Bereichen wie Wasserversorgung, Energieförderung, -transport und -versorgung, Post und Telekom, Transport, Tourismus sowie Finanzdienstleistungen. Allein zur Liberalisierung der Wasserversorgung werden 72 Länder aufgefordert, darunter Bolivien, das bisher ja bereits extrem schlechte Erfahrungen mit multinati-onalen Wasserversorgungskonzernen gemacht hat. Im Gegensatz dazu haben bisher haben nur 16 Entwicklungs- und Schwellenländer Forderungen an die EU gestellt.
Die läßt auch die Forderung mancher Staaten nach einem der Herausnahme einzelner Bereiche aus dem GATS in einem anderen Licht erscheinen. So heißt es im neuen Regierungsprogramm: "Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass in den laufenden GATS-Verhandlungen öffentliche Dienstleistungen wie Gesund-heits- und Bildungswesen, Wasserversorgung, Kunst und Kultur (einschließlich Film) nicht weiter liberalisiert werden." Doch scheint es, als wäre hier vor allem gemeint, dass die österreichische Regierung ihre Einflußmöglichkeiten behält, selbst ist sie als Statthalterin der Interessen österreichischer Unternehmen natürlich an Privatisierungen in anderen Staaten interessiert.
Profiteure des Deregulierungszwangs sind aber auch in Österreich natürlich heimische Privatfirmen, die quasi als NutznießerInnen des von außen kommenden "Sachzwangs" den öffentlichen Sektor unter Druck setzen, um selbst mitzunaschen. Die Politik unterstützt diesen Prozeß dann noch und forciert "österreichische Lösungen". Die Nationalstaaten verwenden die angebliche "Entmachtung" dazu, bestimmte Politiken vehement durchzusetzen, indem sie sie auf internationale Ebene verschieben und anschließend vor der eigenen Bevölkerung als unabwendbar verkaufen. WTO und GATS sind also sehr wohl Werkzeug innerstaatlicher Interessen der einhei-mischen kapitalistischen Eliten. Sie als solches zu begreifen, heißt, sie als solches zu bekämpfen.
GATS und Frauen
Frauen werden die ersten sein, die den erhöhten Wettbewerb nach der Liberalisierung zu spüren bekommen, da private Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Kostenreduktion bei Löhnen, vor allem bei niedrigen Frauen-löhnen, zu steigern versuchen. Die Umwandlung von Vollzeitarbeitsplätzen in Teilzeit- bzw. geringfügige Beschäf-tigung, in Werk- oder freie Dienstverträge betrifft vor allem Frauen.
Ähnliches gilt für die Privatisierung öffentlicher Bereiche: wenn privatisiert werden, ist es aus mit der Gleichbehandlung, höherwertige Frauenarbeitsplätze gegen verloren, die Lohnschere zwischen Männern und Frauen geht weiter auf. Konsequenz: war es vor 3 Jahren 1/3, ver-dienen Frauen in Österreich heute über 40 % weniger als Männer. Erschwerend kommt hinzu, dass beschnitte und privatisierte Sozialsysteme dazu führen, dass soziale Aufgaben in den Schoß der Familie zurückfallen: Alten-, Kranken- und Kinderbetreuung wird üblicherweise – und unentgeltlich – von Frauen verrichtet.
Bildung als Ware
In Österreich besuchen 90% aller SchülerInnen öffentliche Schulen. Bereits 1994 hat sich Österreich im Zuge der Uruguayrunde zur vollständige Liberalisierung des jeweils kommerziellen primären Sektors (Vorschule), des sekun-dären Sektors (Pflichtschulbereich, AHS, BHS) und der Erwachsenenbildung verpflichtet. "Schulautonomie" und Sponsoring sind Zeichen des Rückzug der öffentlichen Hand aus Bildungswesen.
Den Schulen werden öffentliche Mittel gekürzt, die sie kompensieren müssen. In den USA führt dies mittlerweile dazu, dass es etwa an der University of Oregon verboten ist, über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu forschen, da Nike ein Hauptsponsor der Uni-versität ist. Aber nicht nur für die Firmen, die endlich ihre Werbung in den Schulen präsentieren können, sondern auch für die internationalen Bildungsmultis ist die "Liberalisierung" ein lohnendes Geschäft: Gemessen an den Bil-dungsausgaben der EU-Mitgliedsländer geht es um mehr als 115 Milliarden Euro jährlich. Die Weltbank schätzt den weltweiten Bildungsmarkt auf 2000 Milliarden Dollar, die Unternehmensberatung Merrill Lynch kommt gar auf 2200 Milliarden Dollar jährlich.
Die Folgen der Liberalisierung
– Kostensparende Betriebsführung durch Personalabbau und höhere KlassenschülerInnenzahlen
– Flexible und unsichere Anstellungsverhältnisse durch Abschaffung des BeamtInnenstatus und "leistungs-orientierte" Entlohnung
– Unter Konkurrenzbedingungen hat der jeweilige "Führer" eine enorme Verantwortung für das "Überleben" der jeweiligen Wirtschaftseinheit. Daher bekommen DirektorInnen mehr Macht.
– Aushöhlung der Methodenfreiheit: Vergleichbarkeit zwischen den Schulen wird wichtig: Es entsteht ein enormer Druck auf SchülerInnen und LehrerInnen, diese Tests zu bestehen. "Learning for the test" ist das Motto.
– Studien belegen, dass der Unterschied im Schulbesuch zwischen Burschen und Mädchen umso weiter auseinanderliegt, je weniger Geld der Staat für Schulen und das Bildungssystem ausgibt. Mädchen und Frauen würden also aus höherwertigen Ausbildungen gedrängt.
– Die Konkurrenz zwischen den Schulen führt dazu, dass spektakuläre Projekte und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zunehmen. Aber: Nur allzu oft zählt statt echter Beteiligung der SchülerInnen die PR-Wirkung
– Rationalisierung durch mangelnde Investitionen in Infrastruktur und technische Ausrüstung
– Wenn Bildung als Ware verkauft werden muss, schafft das ökonomische Abhängigkeit von den KundInnen. Daher wird nicht die beste Ausbildungsform empfohlen, sondern die teuerste. Beratungsgespräche sind schwer vorstellbar, die z.B. die Mitverantwortung des Elternhauses betonen, oder die die Bildungs-wünsche der potentiellen KundInnen für dessen Kind kritisch hinterfragt
– Ausrichtung der Bildungsangebote auf den "Markt" durch Abschaffung nicht marktrelevanter Fächer wie Turnen, Zeichnen und Musik und Konzentration auf andere, "zukunftsträchtige" Bereiche.
– Im universitären Bereich bedeutet dies eine weitere Aushungerung der sogenannten "Orchideenfächer"
– Forcierung von Fachhochschulen
– Enormer Kostenaufwand für Marketing und Werbung
– Abhängigkeit von privaten InvestorInnen, Vermischung von Unterricht und Werbung